Sprechzeiten
Mo – Fr 9:00 – 18:00 Uhr

Logopäd*innen diagnostizieren, informieren, beraten und therapieren Erwachsene und Kinder jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckauffälligkeiten. Die Auffälligkeiten können dabei organischer, funktioneller oder psychischer Ursache sein. Ziel einer logopädischen Behandlung ist eine individuell zufriedenstellende Kommunikationsfähigkeit zu erreichen. Logopäd*innen unterliegen der Schweigepflicht nach §§ 203 (207) StGB. Ihre Arbeit erfordert neben einer besonders fundierten medizinischen Ausbildung auch Kenntnisse und praktische Fähigkeiten auf Gebieten der Psychologie, Psycho- und Neurolinguistik, Phonetik, Linguistik, Pädagogik und Sonderpädagogik.
Die Logopädie ist ein Heilmittel, wie auch die Physio- und Ergotherapie und wird als Bestandteil der medizinischen Grundversorgung auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt.
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie aus diesem Grund eine Logopädie-Verordnung von ihrem Arzt. Folgende Ärzte stellen diese für Logopädie aus: Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Pädaudiologen, Neurologen, Internisten, Allgemeinmediziner.
Erst auf der Grundlage einer Verordnung kann ich als Logopädin tätig werden, d.h. eine logopädische Diagnostik und Therapie durchführen.
Sind Sie Kassenpatient, benötigen Sie das Heilmittel- Formular 13 (ausgenommen bei Kieferorthopäden und Zahnärzten). Wenn Sie privat versichert sind, genügt ein gängiges Privatrezept mit Angabe der Diagnose, Dauer und Anzahl der erwünschten Behandlungseinheiten.
Bitte beachten Sie, dass das Rezept seine Gültigkeit verliert, sollte mit der Behandlung nicht innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Es empfiehlt sich deshalb, das Rezept erst bei Ihrem verordnenden Arzt zu holen, wenn Sie bereits einen ersten Termin zur Vorstellung in unserer Praxis erhalten haben.
Die Kosten für die logopädische Therapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr in der Regel vollständig erstattet, Erwachsene beteiligen sich mit einem geringen Beitrag von 10% zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10,- €. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist auch in diesem Fall möglich (beispielsweise bei chronisch Kranken oder Geringverdienern).
Bei privaten Krankenversicherungen werden die Kosten nur dann übernommen, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Es ist zudem auch möglich, dass im Versicherungsvertrag ein Höchstsatz an vergüteten Heilmittelleistungen vereinbart wurde. Alle Kosten, die darüber hinaus durch Heilmittel entstehen, werden dann nicht von der privaten Krankenkasse getragen und müssen vom Versicherten selbst gezahlt werden.


In einem ersten Beratungsgespräch lernen wir einander kennen und sammeln wichtige Erkenntnisse zur Vorgeschichte des Vorstellungsgrundes. Außerdem klären wir diagnostisch mittels verschiedener Testverfahren die Ursache ihrer Problematik ab, um einen optimalen Behandlungsplan zu erstellen.
So gelingt uns eine qualitativ hochwertige Therapie mit der bestmöglichsten Erfolgsaussicht auf Weiterentwicklung und Heilung. Das Ziel ist es hierbei jeden unserer Patient*innen auf ihrem individuellen Weg zu ihrem bestmöglichen Ziel zu begleiten.
In der Behandlung von Kindern ist uns eine gute Einbindung der Angehörigen und Eltern wichtig. Wir erarbeiten individuelle, häusliche Fördermöglichkeiten und stehen für Fragen und Informationen immer zur Verfügung.
Wir legen außerdem großen Wert auf einen fachlichen Austausch mit überweisenden Ärzt*innen, mitbehandelnden Therapeut*innen und anderen Betreuer*innen unserer Patienten um ihre Behandlung so effektiv und den Transfer der Therapieinhalte so leicht wie möglich zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen zu unseren Therapieangeboten oder möchten einen Termin vereinbaren? Schreiben Sie uns gerne – wir melden uns schnellstmöglich zurück.
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