Sprechzeiten
Mo – Fr 9:00 – 19:00 Uhr
Logopäd*innen diagnostizieren, informieren, beraten und therapieren Erwachsene und Kinder jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckauffälligkeiten. Die Auffälligkeiten können dabei organischer, funktioneller oder psychischer Ursache sein. Ziel einer logopädischen Behandlung ist eine individuell zufriedenstellende Kommunikationsfähigkeit zu erreichen. Logopäd*innen unterliegen der Schweigepflicht nach §§ 203 (207) StGB. Ihre Arbeit erfordert neben einer besonders fundierten medizinischen Ausbildung auch Kenntnisse und praktische Fähigkeiten auf Gebieten der Psychologie, Psycho- und Neurolinguistik, Phonetik, Linguistik, Pädagogik und Sonderpädagogik.
Die Logopädie ist ein Heilmittel, wie auch die Physio- und Ergotherapie und wird als Bestandteil der medizinischen Grundversorgung auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt.
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie aus diesem Grund eine Logopädie-Verordnung von ihrem Arzt. Folgende Ärzte stellen diese für Logopädie aus: Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Pädaudiologen, Neurologen, Internisten, Allgemeinmediziner.
Erst auf der Grundlage einer Verordnung kann ich als Logopädin tätig werden, d.h. eine logopädische Diagnostik und Therapie durchführen.
Sind Sie Kassenpatient, benötigen Sie das Heilmittel- Formular 13 (ausgenommen bei Kieferorthopäden und Zahnärzten). Wenn Sie privat versichert sind, genügt ein gängiges Privatrezept mit Angabe der Diagnose, Dauer und Anzahl der erwünschten Behandlungseinheiten.
Bitte beachten Sie, dass das Rezept seine Gültigkeit verliert, sollte mit der Behandlung nicht innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Es empfiehlt sich deshalb, das Rezept erst bei Ihrem verordnenden Arzt zu holen, wenn Sie bereits einen ersten Termin zur Vorstellung in unserer Praxis erhalten haben.
Die Kosten für die logopädische Therapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr in der Regel vollständig erstattet, Erwachsene beteiligen sich mit einem geringen Beitrag von 10% zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10,- €. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist auch in diesem Fall möglich (beispielsweise bei chronisch Kranken oder Geringverdienern).
Bei privaten Krankenversicherungen werden die Kosten nur dann übernommen, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Es ist zudem auch möglich, dass im Versicherungsvertrag ein Höchstsatz an vergüteten Heilmittelleistungen vereinbart wurde. Alle Kosten, die darüber hinaus durch Heilmittel entstehen, werden dann nicht von der privaten Krankenkasse getragen und müssen vom Versicherten selbst gezahlt werden.
In einem ersten Beratungsgespräch lernen wir einander kennen und sammeln wichtige Erkenntnisse zur Vorgeschichte des Vorstellungsgrundes. Außerdem klären wir diagnostisch mittels verschiedener Testverfahren die Ursache ihrer Problematik ab, um einen optimalen Behandlungsplan zu erstellen.
So gelingt uns eine qualitativ hochwertige Therapie mit der bestmöglichsten Erfolgsaussicht auf Weiterentwicklung und Heilung. Das Ziel ist es hierbei jeden unserer Patient*innen auf ihrem individuellen Weg zu ihrem bestmöglichen Ziel zu begleiten.
In der Behandlung von Kindern ist uns eine gute Einbindung der Angehörigen und Eltern wichtig. Wir erarbeiten individuelle, häusliche Fördermöglichkeiten und stehen für Fragen und Informationen immer zur Verfügung.
Wir legen außerdem großen Wert auf einen fachlichen Austausch mit überweisenden Ärzt*innen, mitbehandelnden Therapeut*innen und anderen Betreuer*innen unserer Patienten um ihre Behandlung so effektiv und den Transfer der Therapieinhalte so leicht wie möglich zu gestalten.
Verursacht werden diese Störungen z.B. durch einen Schlaganfall, Unfall, Tumor oder durch neurodegenerative Erkrankungen wie Sklerose, Morbus Parkinson, ALS usw.
Störungen der Sprache und des Sprechens bei Kindern haben viele unterschiedliche Ursachen. Es wird zwischen Entwicklungsstörungen und erworbenen Störungen unterschieden. Auffälligkeiten können die Aussprache von Lauten, den Wortschatz und /oder die Grammatik betreffen.
Mehr Informationen unter:
Sprachentwicklungsstörung und Artikulationsstörung
Redeflussstörungen können in Form von Stottern und/oder Poltern sowohl bei Kindern als auch bei Jugendlichen und Erwachsenen auftreten. Sie äußern sich durch Auffälligkeiten im Sprechablauf.
Redeflussstörungen sind keine psychische oder Intellektuelle Störung und nach heutigem Kenntnisstand zu einem großen Teil genetisch bedingt. Bei kindlichem Stottern ist neben der Behandlung des Kindes, die Einbeziehung und Beratung der Eltern von grundlegender Bedeutung. In der Behandlung von Jugendlichen und Erwachsenen ist ein Ziel der Therapie, dass der stotternde Mensch sein Sprechen kontrollieren und akzeptieren lernt.
Stimmstörungen (Dysphonien, Aphonien) sind Beeinträchtigungen der Stimmfunktion. Es kommt zu Einschränkungen der stimmlichen Leistungsfähigkeit sowie Veränderungen des Stimmklangs. Stimmstörungen treten im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter auf. Die Ursachen sind vielfältig. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Dysphonien unterschieden:
Stimmarbeit bei MzF-Trans/ Stimmtransition (nach LaKru)
Der Begriff “Stimmtransition” beschreibt den Prozess der Veränderung und Angleichung des Stimmklangs an das gefühlte Geschlecht.
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Atemschwierigkeiten infolge von Lungenerkrankungen (z.B. COPD, Asthma oder auch COVID-19) werden in unserer Praxis auch behandelt.
Als myofunktionelle Störungen/ orofaziale Dysfunktionen bezeichnet man motorische und/oder sensorische Auffälligkeiten der Muskelfunktionen im Mund-Gesichts-Bereich, die von der physiologischen Entwicklung abweichen. Dazu zählen:
Die Behandlung findet häufig als Unterstützung einer kieferorthopädischen Behandlung statt.
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